Hausnotruf

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Notrufstation
Notrufsender

Der Hausnotruf – Hilfe auf Knopfdruck

In jeder Senioreneinrichtung oder im Betreuten Wohnen gibt es ein Notrufsystem, mit dem Ältere oder generell hilfebedürftige Menschen in Notfallsituationen Hilfe herbeiholen können.

Diese Sicherheit kann man sich auch nach Hause holen und mit dieser Hilfe vielleicht länger alleinbestimmt leben.

Wie funktioniert der Hausnotruf?

Die Funktion und die technischen Voraussetzungen sind bei allen Anbietern gleich:

Zusätzlich zum „normalen“ Telefon wird ein Funk-Sendegerät – meistens mit ganz einfachen, großen, zusätzlich noch farblich markierten Tasten – an die Telefonbuchse angeschlossen. An diesem Gerät kann durch einen einzigen Tastendruck die Verbindung zur Notrufzentrale aufgebaut werden.

In den meisten Fällen sind nur 2 Tasten vorhanden: 1 große rote = Notruf und eine etwas kleine grüne, um direkt an der Funksendestation mit dem Mitarbeiter sprechen zu können.

Zusätzlich erhält jeder Kunde einen sog. „Funkfinger“. Hierbei handelt es sich wahlweise um eine mobile Notfalltaste, die entweder wie eine Kette um den Hals getragen wird oder wie ein Armband. In einer Entfernung von ca. 50 m zur Funksendestation wird der Druck auf diese Taste von der Funkstation ebenfalls weiter geleitet zur Notrufzentrale. Hier fehlt die grüne Taste, da die Sprech-Verbindung über eine Freisprechleitung hergestellt wird.

Hausnotruf Handgerät

Das Funksendegerät ist dem normalen Telefon vorgeschaltet, d.h.: Tritt der Notfall ein, während der Kunde ein Telefongespräch führt, hat der Druck auf die Notfalltaste sowohl an der Station als auch am mobilen Gerät absoluten Vorrang, das Telefongespräch wird unterbrochen.

Eine Notrufmöglichkeit per Handy ist zusätzlich möglich, aber nur, wenn die Grundversorgung über die Telefonbuchse installiert ist. Unter dieser Voraussetzung kann der Notruf auch per Internet-Telefonie abgesetzt werden.

Wenn die Taste gedrückt worden ist, wird im Normalfall schnell die Verbindung zur Notrufzentrale aufgebaut, die rund um die Uhr besetzt sein muß. Per Computer hat der Mitarbeiter dann Zugriff auf die Daten des Hilferufenden: medizinische Daten (Krankheiten, Medikamente, behandelnde Ärzte) und eine Anrufliste (Notrufverfolgungsliste = Nachbarn, Verwandte, Bekannte usw.).

Der Mitarbeiter versucht, weitere Informationen über die Freisprechleitung vom Hilfesuchenden zu bekommen, um einschätzen zu können, ob sofort der Notarzt alarmiert werden muß.

Das geschieht sofort, wenn der Hilfesuchende nur den Knopf gedrückt hat, sich aber außer Reichweite der Funkstation befindet oder nicht antwortet, weil er z.B. bewusstlos ist.

Kann der Mitarbeiter mit dem Hilfesuchenden sprechen, wird die Leitung offen gehalten, bis Hilfe eingetroffen ist. Während dieser Zeit spricht er immer wieder mit dem Hilfesuchenden, um ihn zu beruhigen und auch selbst zu wissen, was passiert, damit evtl. doch der Notarzt alarmiert werden kann.

Ist die Telefonnummer eines direkten Nachbarn angegeben worden, wird immer versucht, diesen Nachbarn zu kontaktieren, damit er Hilfestellung gibt, indem er in die Wohnung geht und bei fortbestehendem Kontakt mit der Zentrale ebenfalls beruhigend auf den Patienten einwirkt.

Dieses ist das sog. „Basispaket“, das von allen Anbietern mit kleinen Varianten angeboten wird.

Nur dieses Basispaket wird unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse, der Pflegekasse oder auch dem Sozial- oder Grundsicherungsamt bezahlt. Genauere Informationen zu den Kosten und den Erstattungsmöglichkeiten können Sie später noch lesen.

Wichtig:

  • Meistens liegt die Telefonbuchse an einem zentralen Ort im Hause/in der Wohnung, um das Telefon jederzeit bequem erreichen zu können. Sollte noch kein Telefonanschluß vorhanden sein, sollte man im Hinblick auf die Reichweite des „Funkfingers“ auf einen günstigen Standort achten.
  • Beim Funksender sollte darauf geachtet werden, daß er wasserdicht ist und eine entsprechende Kennzeichnung besitzt. Notfalls bei der Installation des Notrufes danach fragen. Sonst kann in den Nassräumen oder evtl. im Garten der Notruf nicht benutzt werden.
  • Beim Vertragsschluß sollte darauf geachtet werden, daß die Anschlusskosten und die Einweisung im Preis enthalten sind.


Kosten

Die Kosten sind je nach Anbieter in Details unterschiedlich – da müssen Sie sich bitte ein genaues Angebot einholen – nachfolgend wird das Angebot der Johanniter-Unfallhilfe dargestellt einschließlich der dort in Rechnung gestellten Kosten.

Basispaket beinhaltet das Hausnotrufgerät (Funkstation) und einen Handsender mit Notruftaste zum Fernauslösen (Funkfinger). Das Hausnotrufgerät wird über die Telefonleitung an die Zentrale angeschlossen. Zentrale ist rund um die Uhr erreichbar. Im Alarmfall werden die angegebenen Hilfs- und Kontaktpersonen unverzüglich verständigt. Kann mit Ihnen kein Kontakt hergestellt werden, wird der Notarzt alarmiert. Enthalten ist eine Einweisung in die Handhabung des Gerätes und die Aufnahme der persönlichen Daten und Kontaktwünsche.

In Rechnung gestellt werden die einmalige Installationsgebühr bei vorhandenem Telefonanschluß mit zwei Anschlussbuchsen, eine davon nicht belegt inklusive der Geräteeinweisung und der Aufnahme der persönlichen Daten = 10,49 €

Monatlicher Preis für das Basispaket 18,36 €


Schlüsselpaket beinhaltet das Basispaket, zusätzlich werden ein Haus- und Wohnungsschlüssel im Tresor aufbewahrt. Wenn es notwendig und gewünscht wird, wird mit diesem Schlüssel in einem Notfall durch die Fahrbereitschaft (die hier extra zu bezahlen ist= pro Einsatz 25,--€) die Tür geöffnet.

So wird schnelle Hilfe gewährleistet, auch wenn keine der angegebenen Hilfs- und Kontaktpersonen erreichbar ist.

Beim Basispaket ist in diesem Fall mit zusätzlichen Kosten für das Aufbrechen der Tür und die anschließende Reparatur zu rechnen, wenn Sie selbst nicht imstande sind, die Tür zu öffnen.

Monatlicher Preis (Basispaket, Schlüsselverwahrung und Vorhaltung der Fahrbereitschaft) 39,80 €, je Einsatz der Fahrbereitschaft unabhängig von Zeit und Dauer des Einsatzes 25,-- €.


Komfortpaket beinhaltet die gleichen Leistungen wie das Schlüsselpaket, es werden aber keine zusätzlichen Kosten für die Fahrbereitschaft in Rechnung gestellt. Unabhängig davon, wie oft die Fahrbereitschaft in Anspruch genommen wird, sind diese Kosten in der monatlichen Grundgebühr enthalten.

Monatlicher Preis 43,80 €


Zusätzlich wird bei einer Vertragslaufzeit unter 6 Monaten eine Abbaupauschale in Höhe von 50,-- € in Rechnung gestellt.


Für jedes mit dem Hausnotruf verbundene Zusatzgerät (zweiter Funkfinger, Rauchmelder, Bewegungsmelder, Türkontakt usw.) werden monatlich weitere 5,-- € in Rechnung gestellt.

Zur Erläuterung: der Bewegungsmelder zeichnet auf, ob die Person sich in einem vorher festgelegten Raum innerhalb bestimmter Zeiten bewegt (im Wohnungsflur z.B vom Bett zur Dusche, abends vom Wohnzimmer ins Bett etc.), tut sie das nicht wird automatisch der Notruf ausgelöst. So oder so ähnlich funktionieren auch die anderen Zusatzgeräte.

Wartungsservice ist kostenlos sowie auch der gesamte Schriftverkehr für die Kostenübernahme durch Kranken- und Pflegekasse.

Weitergehende Erstattungsanträge beim Sozialamt/Amt für Grundsicherung stellen Sie bitte selbst – wir helfen aber gerne, wenn Sie das wünschen (O-Ton Johanniter).


Zum Kennenlernen und wenn absehbar ist, daß der Notruf nur 3 Monate benötigt wird gibt es bei den Johannitern noch das Schnupperpaket zum Preis von 99,-- €. Es beinhaltet das Schüsselpaket plus drei Einsätze der Fahrbereitschaft einschließlich der Installation.

Jeder weitere Einsatz der Fahrbereitschaft kostet auch hier 25,-- €. Ebenfalls zu bezahlen ist die Abbaupauschale, wenn nach den drei Monaten der Notruf nicht weiter genutzt wird.


Die genauen Kosten des von Ihnen gewünschten Service müssen Sie bei Ihrem Anbieter erfragen. Diese exemplarische Aufstellung sollte nur eine Vorstellung dessen, was zu welchem Preis möglich ist, vermitteln.


Erstattung der Kosten – und durch wen?

Die Krankenkasse erstattet nur in ganz seltenen Ausnahmefällen und dann auch nur für einen begrenzten Zeitraum. Voraussetzung ist die Notwendigkeit der vorübergehenden Installation eines Notrufes (z.B. das o.a. Schnupperpaket), wenn eine Zeit nach Krankenhausaufenthalt und dem Einzug in eine Senioreneinrichtung oder in Betreutes Wohnen überbrückt werden muß und sonst ein längerer Krankenhausaufenthalt notwendig ist, weil der Patient sich nur mit dem Notruf noch in seiner eigenen Wohnung aufhalten kann.

Die Pflegekasse erstattet unter bestimmten Voraussetzungen den Hausnotruf als „technisches Pflegehilfsmittel“ gem. § 40 Abs. I SGB XI – soweit nicht andere Leistungsträger zuständig sind und dieses Hilfsmittel notwendig ist, um dem Pflegebedürftigen eine selbständige Lebensführung ermöglichen.

Notwendig ist der Hausnotruf, wenn der medizinische Dienst feststellt, daß:

Der Patient allein lebt oder zumindest einen großen Teil des Tages allein ist,

die Gefahr besteht, daß er durch seine Erkrankung während des Alleinseins einen akuten Notfall erleiden könnte,

er durch den Notfall (Bewußtlosigkeit, Atemnot usw.) oder die Art seiner Erkrankung physisch oder psychisch nicht in der Lage ist, in dieser Situation über das „normale“ Telefon Hilfe zu holen.

Übernommen wird sowohl von der Krankenkasse die Kosten für das oben beschriebene „Basispaket“ = 18,36 monatlich + die einmalige Installationsgebühr = 10,49 €.

Alle weitergehenden Leistungen müssen auch bei Pflegestufe III selbst bezahlt werden.

Die Anträge für diese Kostenübernahmen (Kranken- bzw. Pflegekasse) werden von den meisten Anbietern auf Wunsch kostenlos für den Kunden erledigt.



Sofern der Hilfebedürftige noch keine Pflegestufe bekommt, aber schwerbehindert (mit mindestens GdB 50) ist und gleichzeitig ein geringes Einkommen hat = er erhält zu seinem Einkommen entweder Grundsicherung oder Leistungen des Sozialamtes einschließlich Wohngeld, kann er auf Antrag eine Kostenerstattung des Grundsicherungs- oder Sozialamtes erhalten.

Voraussetzung ist wieder:

Die Notwendigkeit des Hausnotrufes muß vom Arzt bescheinigt und vom MdK bestätigt werden. Es muß ein konkreter Antrag auf Übernahme der Kosten für den Hausnotruf gestellt werden – diese Kosten sind nicht im allgemeinen Satz der Sozialhilfe/Grundsicherung enthalten – diese Anträge werden im Normalfall nicht von den Anbietern übernommen, manche helfen aber dabei.

Übernommen werden auch hier nur die monatlichen Kosten für das „Basispaket“ = 18,36 € + die einmalige Installationsgebühr = 10,49 € + (aber nur hier) die Abbaupauschale = meistens ca. 50,-- €. Was tun, wenn die Kostenübernahme abgelehnt wird?

Sowohl gegen die Ablehnung durch Kranken- bzw. Pflegekasse als auch durch Grundsicherungs- oder Sozialamt gibt es die Möglichkeit des Widerspruches.

Seit einiger Zeit werden immer mehr positive Urteile für die Versicherten gefällt, wenn die soeben ausgeführten Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Notwendigkeit des Hausnotrufes ist attestiert und vom MdK bestätigt, es liegt eine Pflegestufe (Stufe I reicht aus) vor bzw. es werden Leistungen des Amtes für Grundsicherung bzw. des Sozialamtes bezogen (bei Schwerbehinderten mit einem GdB von mindestens 50 und geringem Einkommen), mit dem Hausnotruf kann die Selbständigkeit erhalten bleiben und es tritt kein anderer Leistungsträger ein.

Für COPD-Kranke ist ein Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 17.5.2005 grundlegend interessant:

Sozialgericht Aachen, Aktenzeichen: S 13 Kn 39/04 P.

Die 81jährige Klägerin hat Pflegestufe I wegen COPD, Entkräftung, zeitweisem Schwindel und einem chronischen Lendenwirbelsyndrom. Sie lebt allein und wird morgens von einem Pflegedienst versorgt, außerhalb des Hauses bewegt sie sich mit Hilfe eines Rollators.

Nachdem sie mehrfach schwer gestürzt war, ließ sie sich ein Hausnotrufsystem installieren und beantragte bei der Pflegekasse die Erstattung der Installationskosten und der monatlichen Gebühr für die Basisausstattung, damals noch 17,90 €.

Der MdK führte aus, daß sie zwar überwiegend, auch nachts, allein sei, jedoch könne sie ein handelsübliches Telefon oder ein Handy problemlos benutzen, lebensbedrohliche Situationen seien nicht zu erwarten, weitere Stürze aber durchaus möglich.

Das Sozialgericht Aachen bestätigte den Anspruch der Klägerin auf die Übernahme der Kosten, da sie aufgrund der Pflegestufe einen Anspruch auf das technische Pflegehilfsmittel habe und nicht auf einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens (Telefon oder Handy) verwiesen werden könne. Bei Stürzen, die auch nach der Stellungnahme des MdK jederzeit wieder zu erwarten seien, sei sie vollständig hilflos, nicht imstande, ihren Hausarzt oder einen Notarzt zu erreichen und deshalb in einer lebensbedrohlichen Situation. Da sie in solcher Situation aufgrund des Schwindels und der Sturzfolgen auch nicht in der Lage sein, eine im Handy vorprogrammierte Nummer zu wählen, entstünden lebensbedrohliche Situationen, die nur mit einem Hausnotruf zu verhindern seien.

Es sei ein Gebot der Menschenwürde, Vorsorge zu treffen, daß die dann bestehende Hilflosigkeit so schnell wie möglich beseitigt wird und zwar selbst dann, wenn noch keine lebensbedrohliche Situation eingetreten ist.


Dieses Urteil ist rechtskräftig geworden, weitere Urteile der Sozialgerichte und auch des Bundessozialgerichtes sind der Argumentation des Sozialgerichtes Aachen weitgehend gefolgt.

Ausschlaggebend im Einzelfall und daher vorher zu prüfen, ist ob die Voraussetzungen gegeben sind. Außerdem kann nie mehr als die Basisvariante = 18,36 € + Installation = 10,49 € verlangt werden. Alle weiteren Kosten sind selbst zu tragen.

Hinweis:

Einen Vergleichstest der Anbieter von Hausnotrufen findet sich aktuell im Heft 9/2011 der Stiftung Warentest.

Quellen:

Wikipedia

Aktuelles Angebot der Johanniter Unfallhilfe