Organspende

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Der Organspendeausweis ist eine Willenserklärung für den Todesfall. Er ermöglicht es, auszudrücken, ob man nach dem Tod mit einer Organentnahme einverstanden ist, nicht einverstanden ist, oder ob man jemanden Dritten bevollmächtigen will, im Todesfall diese Entscheidung zu treffen. Vorausgesetzt, der Ausweis ist im Bedarfsfall auffindbar und unmissverständlich ausgefüllt, kann sich der potentielle Organspender sicher sein, dass entsprechend seinen Wünschen und Einschränkungen auf dem Organspendeausweis verfahren wird.

Der erste Organspendeausweis Deutschlands wurde am 3. November 1971 ausgeben.

Deutschland

Rechtsfragen

Der von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) herausgegebene Organspendeausweis ist kein amtliches Formular. Es ist ebenso möglich, den Wunsch zur Spende aller oder einzelner Organe formlos auf einem Blatt Papier festzuhalten. Auch Minderjährige können einen Organspendeausweis anlegen. Nach dem Transplantationsgesetz können Jugendliche ab dem 16. Geburtstag ihre Bereitschaft zur Organspende erklären, bereits ab dem 14. Geburtstag kann man einer Organspende nach dem Tod widersprechen.


Aufbau des Organspendeausweises

Der in Deutschland meistgenutzte Organspendeausweis (von der BZgA) besteht aus Papier und ist etwa 8,5 x 5,5 cm groß. Auf der Vorderseite sind Name und Anschrift des Ausweisinhabers einzutragen. Auf der Rückseite gibt der Ausweisinhaber seine persönliche Erklärung zur Organspende ab, indem er aus den folgenden Optionen die für ihn gültige wählt:

Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur Transplantation in Frage kommt, erkläre ich:

  • JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden.
  • JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe: ……….
  • JA, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe: ……….
  • NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben.
  • Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden: [Name, Vorname, Telefon, Straße, Postleitzahl, Ort]

Die Angaben können bei Bedarf im Absatz Anmerkungen/Besondere Hinweise ergänzt werden und gelten durch die Unterschrift des Ausweisinhabers und das gesetzte Datum der Ausstellung als bestätigt.

Sonstiges

Der Organspendeausweis ist in vielen Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäusern kostenlos erhältlich. Durch das Ausfüllen des Organspendeausweises wird man nicht registriert und kann seine Angaben jederzeit nach Belieben ändern. Es wird empfohlen, den Ausweis stets mit sich zu führen und sich in regelmäßigen Abständen einen neuen Ausweis zu besorgen, damit der darin aufgeführte eigene Wille durch ein aktuelles Datum unterstrichen wird. Nach einer Umfrage des Forsa-Instituts verfügen in Deutschland 13 Prozent der 18 bis 29-Jährigen über einen Organspendeausweis.

Schweiz

Rechtsfragen

In der Schweiz gilt die Erweiterte Zustimmungslösung, auch die Spendekarte der Schweiz ist kein amtliches Formular.

Spendekarte der Schweiz

Im Gegensatz zur Lösung in Deutschland ist es auf der Spendekarte der Schweiz auch möglich, seinen Willen bezüglich Spende von Geweben und Zellen zu vermerken. Folgende Optionen können gewählt werden:

  • Ich gestatte im Falle meines Todes die Entnahme jeglicher Organe, Gewebe und Zellen.
  • Ich gestatte im Falle meines Todes die Entnahme von (Ankreuzen): Herz, Lungen, Leber, Nieren, Dünndarm, Bauchspeicheldrüse (Pankreas), Augenhornhaut (Cornea), Haut, weiteren Geweben und Zellen.
  • Ich gestatte im Falle meines Todes keine Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen aus meinem Körper.

Daneben ist der Ausweis um Name, Vorname, Geburtsdatum und Unterschrift zu ergänzen. Zudem kann Name, Adresse und Telefonnummer einer Vertrauensperson angegeben werden, welche im Fall des Todes über eine Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen entscheiden soll. Die Spendekarte wird ohne Ausnahme zusammen mit einer umfassenden Informationsbroschüre abgegeben.


Weblinks


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