Indikation

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Der medizinische Begriff Indikation (Syn. Heilanzeige) leitet sich von lateinisch indicare (= ‚anzeigen‘) ab. Er steht grundsätzlich dafür, welche medizinische Maßnahme bei einem bestimmten Krankheitsbild angebracht ist und zum Einsatz kommen soll: Bei Krankheitsbild ‚X‘ ist das Heilverfahren ‚Y‘ indiziert, also angebracht. („Krankheitsbild“ ist nicht synonym mit Diagnose zu verwenden, sondern umfasst den Gesamtzustand eines Patienten. Verwaltungstechnische, weltanschauliche, finanzielle, juristische oder andere nicht-medizinische Gründe bildet der Begriff Indikation in seiner grundlegenden Bedeutung nicht ab.)

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